Honorar


Die Beratung durch einen Rechtsanwalt kostet Geld. Über die im Einzelfall entstehenden Kosten werde ich Sie von Beginn an meiner Tätigkeit, unabhängig davon ob Sie rechtsschutzversichert sind oder nicht, umfassend aufklären und Ihnen die voraussichtlich entstehenden Kosten gern schriftlich bestätigen. Grundsätzlich berechnet sich das Honorar eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei sich die Höhe nach dem jeweiligen Gegenstandswert, in der Regel dem Wert der Höhe der Forderung, und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeiten bestimmt.
Es können auf Wunsch individuelle Stundensätze vereinbart werden. Dies kann für beide Seiten vorteilhafter sein. In diesem Fall rechne ich transparent und nachvollziehbar über den tatsächlich geleisteten Zeitaufwand ab. Für Unternehmen biete ich darüber hinaus die Vereinbarung von pauschalen Beratungsverträgen an, so dass ich mich auch als Alternative zu einer hauseigenen Rechtsabteilung verstehe. Für spezielle Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.